neues Rundschreiben
Aktuelles
Der Verband
Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern e.V. ist seit 1947 Tarifpartner für Kommunen und kommunale Einrichtungen. Er ist einer der größten Arbeitgeberverbände Bayerns und der zweitgrößte Mitgliederverband der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände in Frankfurt (VKA). Er ist daneben weiteren Verbänden und Organisationen angeschlossen (
Geschäftszeiten und
Ansprechpartner).
Im November 2010 wurde der KAV Bayern als eine von 60 Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden für Chancengleichheit in der Personalpolitik ausgezeichnet mehr...
Mitglieder
Zur Zeit zählt der KAV 2806 Mitglieder mit etwa 367.000 Beschäftigten aus folgenden Bereichen (Stand: 1/2012):
- 79 Gemeinden
- 292 Märkte
- 306 Städte
- 294 Verwaltungsgemeinschaften
- 71 Landkreise
- 7 Bezirke
- 878 Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (u.a. Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Soziale Einrichtungen, Nahverkehrsunternehmen)
- sowie 189 Gastmitglieder mit etwa 29.000 Beschäftigten.
Organe
Satzungsgemäße Organe des KAV Bayern sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Hauptausschuß
- das Präsidium
- der Vorstand
Neben den satzungsgemäßen Organen Mitgliederversammlung, Hauptausschuß und Präsidium bestehen beim KAV Bayern Gruppenausschüsse, die sich mit Sachfragen aus dem jeweils zugewiesenen Bereich befassen:
- Gruppenausschuß für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gruppenausschuß für Nahverkehrsbetriebe
- Gruppenausschuß für Sparkassen
- Gruppenausschuß für Versorgungsbetriebe
- Gruppenausschuß für soziale Einrichtungen
TOTAL E-QUALITY prämiert vorbildliche Organisationen für Chancengleichheit
Im November 2010 wurde der KAV Bayern als eine von 60 Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Verbänden für Chancengleichheit in der Personalpolitik ausgezeichnet mehr...
Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V.
Satzung des KAV Bayern (Stand: 20.06.2008)
