Der Verband
Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern e.V. ist seit 1947 Tarifpartner für Kommunen und kommunale Einrichtungen. Er ist einer der größten Arbeitgeberverbände Bayerns und der zweitgrößte Mitgliederverband der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände in Frankfurt (VKA). Er ist daneben weiteren Verbänden und Organisationen angeschlossen (
Geschäftszeiten und
Ansprechpartner)
Mitglieder
Zur Zeit zählt der KAV 2581 Mitglieder mit etwa 363.000 Beschäftigten aus folgenden Bereichen (Stand: 4/2010):
- 750 Gemeinden
- 287 Märkte
- 304 Städte
- 293 Verwaltungsgemeinschaften
- 71 Landkreise
- 7 Bezirke
- 869 Sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (u.a. Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Soziale Einrichtungen, Nahverkehrsunternehmen)
- sowie 161 Gastmitglieder mit etwa 26.000 Beschäftigten.
Organe
Satzungsgemäße Organe des KAV Bayern sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Hauptausschuß
- das Präsidium
- der Vorstand
Neben den satzungsgemäßen Organen Mitgliederversammlung, Hauptausschuß und Präsidium bestehen beim KAV Bayern Gruppenausschüsse, die sich mit Sachfragen aus dem jeweils zugewiesenen Bereich befassen:
- Gruppenausschuß für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
- Gruppenausschuß für Nahverkehrsbetriebe
- Gruppenausschuß für Sparkassen
- Gruppenausschuß für Versorgungsbetriebe
- Gruppenausschuß für soziale Einrichtungen
Satzung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V.
Satzung des KAV Bayern (Stand: 20.06.2008)
