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Hinweise zur jährlichen Personalstandserhebung

 

Hinweise zur Eingabe:

  • Stichtag:
    Stichtag für die Erhebung 2011 ist der 31.05.2011. Beachten Sie diesen bitte unbedingt. 
  • Zu erfassende Beschäftigte:
    Zu erfassen sind die beim jeweiligen Mitglied/Gastmitglied beschäftigten Personen. Zu diesen Beschäftigten gehören auch die für einen anderen Arbeitgeber tätigen Personen des Mitglieds/Gastmitglieds - z.B. aufgrund einer Personalgestellung) sowie Beschäftigte, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE nach SGB II) tätig sind. Dazu gehören ferner Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis ruht (z.B. Sonderurlaub, Elternzeit, Grundwehrdienst, Zivildienst oder Rente auf Zeit), alle in Altersteilzeit befindlichen Beschäftigten (auch in der Freistellungsphase) und Beschäftigte, die keine Krankengeldzuschuss mehr erhalten. Zu den Beschäftigten gehören auch Personen, deren Arbeitsverhältnis nicht arifvertraglich geregelt ist (z.B. Chefärzte, ABM), sowie befristet Beschäftigte einschließlich der Saisonkräfte. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter sind voll und nicht nur anteilig zu zählen. Nicht zu berücksichtigen sind Beamte, ehrenamtlich Tätige und sonstige Personen, die kein Arbeitsentgelt erhalten, sowie Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen (z.B. sog. Ein-Euro-Kräfte, freie Mitarbeiter an Volkshochschulen oder Musikschulen). Weitere Hinweise: siehe nachfolgend PDF-Download am Ende dieser Seite.
  • Freischaltung:
    Die Datenbank für Ihre Eingabe ist seit Anfang Juni 2011 freigeschaltet. Hinweise zur Freischaltung der Datenbank und zu den Eingabeterminen 2011 haben Sie Mitte Juni 2011 mit gesonderter Post erhalten.
  • Zugangsdaten/Passworte unverändert:
    Die Zugangsdaten für den Erhebungsbogen im Service-Portal haben Sie bereits im Jahr 2008 von Ihrem Administrator erhalten; diese sind nach wie vor gültig. Sollte mit diesen Daten eine erfolgreiche Anmeldung im Service-Portal nicht möglich sein oder können Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr auffinden, können Sie Ihre Zugangsdaten dem Anschreiben entnehmen, das Sie Mitte Juni 2011 erhalten haben.
  • Eingabe der Daten:
    Für die Eingabe erscheint ein Link bei der Zeile „Erhebungsbogen“. Wählen Sie den Link aus und beginnen Sie Ihre Eingabe. Nach erfolgter Eingabe und Speichern sind Ihre Daten in der Datenbank enthalten. Die nochmalige Zusendung eines schriftlichen Erhebungsbogens ist nicht erforderlich. Wir bitten Sie, nur im tatsächlichen Ausnahmefall das mitgelieferte Formular zu verwenden.
  • Beachten Sie zusätzlich:
    Von der Zusendung einer gedruckten Version des Erhebungsbogens sehen wir ab 2011 ab. Für Ausnahmefälle steht nachfolgend ein PDF-Dokument zum Download/Ausdruck zur Verfügung. Die in dieser Version enthaltenen Hinweise, Fristen und Erläuterungen gelten entsprechend für die Bearbeitung der Internet-Version. Beachten Sie bitte, dass der über die Internet-Version ausgefüllte Erhebungsbogen immer Vorrang gegenüber dem Erhebungsbogen in gedruckter Version hat. Übersenden Sie uns bitte in keinem Fall zusätzlich einen ausgefüllten gedruckten Erhebungsbogen.
  • Korrektur Ihres elektronischen Erhebungsbogens
    Ab dem Tag der ersten Anmeldung haben Sie 3 Wochen Zeit, ihren elektronischen Erfassungsbogen nochmals zu ändern. Sollten nach diesem Zeitraum Änderungen der elektronischen Eingabe erforderlich sein, kann dies nur schriftlich mit dem übersandten Erhebungsbogen in gedruckter Version (siehe nachfolgend PDF-Download) erfolgen. Kennzeichnen Sie diesen Bogen durch ein Kreuz im entsprechenden Feld eindeutig als Berichtigung der elektronischen Daten.
  • PDF-Download:
    Hinweise zur Eingabe und Freischaltung
    Erhebungsbogen
    Erläuterungen zu den Fußnoten des Formblatts 2011

Allgemeine Hinweise zum Service-Portal bzw. zur Freischaltung durch den Administrator des Mitglieds/Gastmitglieds siehe KAVService.

Sollten sich noch Fragen ergeben,  stehen Ihnen Herr Krupka 089/53098713 oder Frau Roß Tel.: 089/53098732 gerne zur Verfügung.