Unser KAV-Rundschreiben A 6/2021 enthält zahlreiche Hinweise zur Durchführung des TV-Fahrradleasing. Der KAV Bayern kann zu steuerlichen Fragen oder zur genauen Ausgestaltung von Leasingverträgen sowie zu Detailfragen des Vergaberechts keine Auskünfte geben. Weitere Hinweise zu den Ausführungen in unserem KAV-Rundschreiben finden Sie in unseren FAQ Fahrradleasing (diese können auch über unsere KAV-Sammlung unter "D. Weitere Tarifverträge / Richtlinien - Fahrradleasing" abgerufen werden). Hier finden Sie das in den FAQ erwähnte Schreiben des Landesamts für Steuern vom 28.04.2022.
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