Die Redaktionsverhandlungen zur genauen Umsetzung der Vereinbarung der Tarifpartner vom 25.10.2020, Gehaltsumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings zu ermöglichen, sind abgeschlossen. Unser KAV-Rundschreiben A 6/2021 enthält zahlreiche Hinweise zur Durchführung des TV-Fahrradleasing. Der KAV Bayern kann zu steuerlichen Fragen oder zur genauen Ausgestaltung von Leasingverträgen sowie zu Detailfragen des Vergaberechts keine Auskünfte geben. Weitere Hinweise zu den Ausführungen in unserem KAV-Rundschreiben finden Sie in unserer "FAQ Fahrradleasing"
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