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Zum 16. Mal in Folge kann der kommunale öffentliche Dienst einen Zuwachs bei der Zahl seiner Beschäftigten und Auszubildenden verzeichnen. Zum…

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Am Donnerstag, 25.04.2024, finden die bundesweiten Girls' Day- und Boys' Day-Aktionstage statt. Bei der Aktion 2023 beteiligten sich rund…

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Altersteilzeiten mit Beginn ab 2023 können nur noch auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes vereinbart werden. 

Durch die Aushändigung des "Merk…

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Am 01.01.2024 tritt die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsverordnung (SvEV) in Kraft. Mit der Änderungsverordnung werden die…

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Allgemeine aktuelle Informationen

Tarifrunde 2023 im kommunalen öffentlichen Dienst

Information vom 19.05.2023:

Gewerkschaften bestätigen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Die Bundestarifkommissionen von ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben am 17.05.2023 den am 22.04.2023 erzielten Tarifabschluss mit unserem Dachverband, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), sowie dem Bund für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen bestätigt.

Ab Juni 2023 stehen die Redaktionsverhandlungen zur Anpassung der Tarifverträge entsprechend dem vereinbarten Tarifergebnis an.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 17.05.2023.

Ausführliche Hinweise zur Zahlbarmachung (TV Inflationsausgleich) finden unsere Mitglieder und Gastmitglieder in unserem KAV-Rundschreiben A 4/2023, das in der KW 21 veröffentlicht werden wird.

 

Information vom 23.04.2023:

Tarifabschluss im öffentlichen Dienst - Tarifeinigung bringt Entgelterhöhungen bis 17 %

In der vierten Verhandlungsrunde haben unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund gemeinsam mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion einen Tarifabschluss für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen vereinbart. Die Tarifeinigung ist auf Basis der Schlichtungsempfehlung vom 14.04.2023 erfolgt.

Die Tarifeinigung sieht die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3.000 Euro vor. Einmalig erhalten die Beschäftigten im Juni 2023 1.240 Euro, anschließend monatlich 220 Euro im Zeitraum Juli 2023 bis Februar 2024. Ab 01.03.2024 werden die Tabellenentgelte aller Beschäftigten um 200 Euro erhöht (sogenannter Sockelbetrag). Diese um 200 Euro erhöhten Entgelte werden zusätzlich um 5,5 % erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe festgesetzt werden. Der Tarifabschluss tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 23.04.2023.

 

Information vom 15.04.2023:

Presseerklärung der beiden unparteiischen Schlichter im Schlichtungsverfahren für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Bitte beachten Sie nachfolgend die Presseerklärung der beiden unparteiischen Schlichter im Schlichtungsverfahren für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass zu der Einigungsempfehlung darüber hinaus keine gesonderten Presseerklärungen der Tarifvertragsparteien veröffentlicht werden.

Hier finden Sie die Presseerklärung der unparteiischen Schlichter vom 15.04.2023.

 

Information vom 03.04.2023:

Tarifinfo der VKA - Ergebnisse der dritten Verhandlungsrunde, Schlichtung

In der Tarifinfo der VKA vom 31.03.2023 finden Sie die wichtigsten Informationen zum aktuellen Stand der Tarifrunde 2023 mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion. Darüber hinaus informiert die Tarifinfo über das Scheitern der Tarifverhandlungen sowie das angerufene Schlichtungsverfahren.

Sämtliche Tarifinfo der VKA können auch auf der Webseite der VKA unter www.vka.de/presse/publikationen/tarifinfos eingesehen werden.

 

Information vom 30.03.2023:

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst gescheitert

Die kommunalen Arbeitgeber hatten Verbesserungen ihres Angebots in Aussicht gestellt, dennoch haben die Gewerkschaften eine Einigung abgelehnt. Die Gewerkschaften haben die Verhandlungen am 30.03.2023 abgebrochen und deren Scheitern erklärt. Unser Dachverband, die VKA, hat ihrerseits am 30.03.2023 durch Erklärung gegenüber den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion das Schlichtungsverfahren eingeleitet., um die Bevölkerung vor weiteren Streiks zu bewahren. Gemäß § 9 Absatz 1 der Schlichtungsvereinbarung vom 25.10.2011 besteht spätestens vom Beginn des dritten Kalendertages an, der auf den Tag der förmlichen Erklärung des Scheiterns folgt, Friedenspflicht. Mithin gilt von dem 02.04.2023 an Friedenspflicht.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 30.03.2023.

 

Information vom 27.03.2023:

Wir setzen auf die Sozialpartnerschaft

Die dritte Tarifverhandlungsrunde im kommunalen öffentlichen Dienst beginnt am heutigen Montag, 27.03.2023. Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin unseres Dachverbandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), bewertet den bisherigen Verhandlungsstand und verdeutlicht, warum die kommunalen Arbeitgeber in dieser Runde die Einigung erzielen wollen. Danach bietet das Angebot der kommunalen Arbeitgeber eine Basis für einen Tarifabschluss in der dritten Verhandlungsrunde. Es muss auch die Situation der Arbeitgeber berücksichtigt werden. Die flächen-deckenden Warnstreiks im Vorfeld sind völlig überzogen.

Hier finden Sie das Interview mit Frau Welge in der Presseinformation der VKA vom 27.03.2023.

 

Information vom 24.03.2023:

Warnstreiks im öffentlichen Dienst - Verbrüderung der Gewerkschaften geht zu Lasten der Allgemeinheit

Am Montag, 27.03.2023, gehen die Tarifverhandlungen im kommunalen öffentlichen Dienst in die dritte Verhandlungsrunde. Unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), und der Bund verhandeln hierbei mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion. Ver.di hat nach zahllosen örtlichen und bundesweiten Streiks in den vergangenen Wochen für Montag, 27.03.2023, zu einem flächendeckenden Warnstreik im öffentlichen Nahverkehr und an den Flughäfen aufgerufen. Für diesen Streiktag hat sich die Gewerkschaft mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgestimmt, die ihrerseits deutschlandweit den Fernverkehr bestreiken wird.

Dieser geplante Streik entspricht in keiner Weise dem Verhandlungsstand. Zum einen steht der kommende Montag als Verhandlungstermin seit langem fest. Zum anderen haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, auf dessen Basis sie arbeitgeberseitig schon im Februar weiterverhandeln wollten.

Die Gewerkschaften vermischen hier offenbar bewusst die Themen aus zwei unterschiedlichen Tarifrunden mit jeweils unterschiedlichen Sozialpartnern. Am Ende kann niemand mehr nachvollziehen, warum der Bus oder die Bahn nicht fährt, oder das Flugzeug am Boden bleibt.

Die kommunalen Arbeitgeber haben sich zum Ziel gesetzt, in der dritten Verhandlungsrunde, die vom 27. bis 29.03.2023 in Potsdam stattfindet, eine Einigung zu erzielen.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 23.03.2023.

 

Information vom 17.03.2023:

Tarifrunde 2023 - Sachstand und FAQ

Um auf Anfragen von Pressevertreter*innen,  Beschäftigten, Mandatsträger*innen sowie Bürger*innen reagieren zu können, verweisen wir auf die unten stehenden bisherigen Informationen, insbesondere die  Tarifinfos der VKA.

Ergänzend finden Sie hier den Fragenkatalog der VKA vom 17.03.2023, der Fragen aufgreift, die uns in den letzten Wochen erreicht haben.

Weitere Informationen finden Sie unter tarifrunde-2023.vka.de.

 

Information vom 17.03.2023:

Separate Lösungen für kommunale Sparkassen notwendig

Vor dem Hintergrund des Angebots, das unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund den Gewerkschaften in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 23.02.2023 unterbreitet haben (siehe Presseinformation der VKA vom 23.02.2023), und im Hinblick auf die ab dem 27.03.2023 anstehende dritte Verhandlungsrunde hat die VKA am 17.03.2023 eine Pressemitteilung zur Notwendigkeit von gesonderten Lösungen für kommunale Sparkassen veröffentlicht.

Darin wird durch den Vorsitzenden des Gruppenausschusses der VKA für Sparkassen, Dr. Hariolf Teufel, auch Bezug auf die attraktiven Arbeitsbedingungen für die Sparkassenbeschäftigten genommen und die Situation der Sparkassen geschildert, aus der sich der besondere Gesprächsbedarf bei den Tarifverhandlungen ergibt.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 17.03.2023.

 

Information vom 10.03.2023:

Die Krankenversorgung muss gesichert sein - Stellungnahme zum Streikaufruf von ver.di

Die Tarifverhandlungen zwischen unserem Dachverband, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), und dem Bund sowie den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion werden am 27.03.2023 fortgesetzt. Im Fokus stehen dabei auch einzelne Bereiche der kommunalen Arbeitgeber, für die es in dieser Tarifrunde Sonderlösungen bedarf, u.a. die kommunalen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Die kommunalen Kliniken sind aufgrund der beiden parallellaufenden Tarifverhandlungen – einerseits mit ver.di und dbb, andererseits mit dem Marburger Bund – doppelt belastet.

Die dritte Verhandlungsrunde mit ver.di sowie dem dbb beamtenbund und tarifunion ist für den 27. bis 29.03.2023 in Potsdam terminiert; die dritte Verhandlungsrunde mit dem Marburger Bund am 03./04.04.2023.

Die Gewerkschaft ver.di hat in ihrer Pressemitteilung vom 10.03.2023 ihre Mitglieder im Gesundheitswesen bundesweit am 14. und 15.03.2023 zu Warnstreiks aufgerufen.

Die Stellungnahme der VKA dazu finden Sie hier in der Presseinformation der VKA vom 10.03.2023.

 

Streikaufrufe im Sozial- und Erziehungsdienst entbehren jeder Grundlage

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion rufen seit Wochen zu Warnstreiks auf. Die VKA äußert hierüber ihr Unverständnis. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wurden vor nicht einmal zehn Monaten erhebliche Verbesserungen vereinbart. Seit 2009 sind die Verdienste von Erzieherinnen und Erziehern um bis zu 66 % gestiegen, also mehr als doppelt so stark wie im weiteren kommunalen öffentlichen Dienst. Die Streikaufrufe insbesondere für diesen Bereich entbehren somit jeder Grundlage. Die kommunalen Arbeitgeber haben in der zweiten Tarifverhandlungsrunde Ende Februar ein abschlussfähiges Angebot vorgelegt, aus dem sich für die Beschäftigten für die Laufzeit ein Plus von 12 % ergibt. 

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 07.03.2023.

 

Information vom 27.02.2023:

Tarifinfo der VKA - Ergebnisse der ersten beiden Verhandlungsrunden mit ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion

In der Tarifinfo der VKA vom 24.02.2023 finden Sie die wichtigsten Informationen zum aktuellen Verhandlungsstand der Tarifrunde 2023 mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion. Es wird über den Verhandlungsauftakt am 24.01.2023 und die zweite Verhandlungsrunde, die am 22./23.02.2023 stattgefunden hat, informiert. 

Die Tarifinformation können Sie auch auf der Webseite der VKA einsehen unter https://www.vka.de/presse/publikationen/tarifinfos.

 

Information vom 24.02.2023:

Zweite Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2023: Angebot der Arbeitgeber beinhaltet spürbares Plus von rund 12 %

Die zweite Tarifverhandlungsrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen ist am 23.02.2023 nach zwei intensiven Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), und der Bund haben den Gewerkschaften am zweiten Tag ein abschlussfähiges Angebot unterbreitet.

  • Inflationsausgleichsgeld von 2.500 Euro,
  • Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten um insgesamt 5 %
  • Erhöhung der Jahressonderzahlung,
  • Laufzeit von 27 Monaten.

 

Die Einzelheiten finden Sie in der Presseinformation der VKA vom 23.02.2023.

 

Information vom 22.02.2023:

„Wir brauchen ein Gesamtpaket, das der aktuellen Lage gerecht wird“


Am 22./23.02.2023 werden die Tarifverhandlungen im kommunalen öffentlichen Dienst fortgesetzt. Im Vorfeld bewertet Karin Welge, Verhandlungsführerin und Präsidentin unseres Dachverbandes, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), den bisherigen Verlauf der Verhandlungen mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion und erläutert die Ziele, mit denen die kommunalen Arbeitgeber in den zweiten Verhandlungstermin gehen werden.

Die Streikaufrufe der Gewerkschaften sind danach nicht nachvollziehbar. Der Fokus wird auf spezifische Problemlagen einzelner Bereiche der kommunalen Arbeitgeber gelegt. Das Ziel ist die Tarifeinigung in der dritten Verhandlungsrunde, die vom 27. bis 29.03.2023 stattfindet..

Hier finden Sie das Interview mit Frau Karin Welge in der Presseinformation der VKA vom 22.02.2023.

 

Information vom 26.01.2023:

Auftakt der Tarifrunde für den kommunalen öffentlichen Dienst

Am Dienstag, 24.01.2023, haben die Tarifverhandlungen für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen begonnen, die unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gemeinsam mit ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, führt.

Die erste Verhandlungsrunde mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion wurde dazu genutzt, die gegenseitigen Positionen zu erläutern. Die VKA wies dabei u.a. sehr deutlich auf die angespannte Lage in den Kommunen und kommunalen Einrichtungen hin. Ebenso wurde die Forderung nach gesonderten Formaten für die Themen der Sparkassen, Versorgungsbetriebe sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bekräftigt. Es wurde auch deutlich gemacht, dass der von den Gewerkschaften geforderte Mindestbetrag von 500 Euro ein völlig verfehlter Ansatz sei, weil die Arbeitgeber Beschäftigte brauchen, die Leitungs- und Führungsverantwortung übernehmen. Die Verhandlungsspitze der VKA brachte ein, dass man statt eines Mindestbetrages, der überproportional in den unteren Entgeltgruppen wirken würde, etwas für die Beschäftigten in den mittleren und oberen Entgeltgruppen tun müsse. Der Bund erläuterte in Abstimmung mit der VKA, wie stark die Entlastung der Bürger*innen durch die Entlastungspakete des Bundes ist und wie diese für die Beschäftigten wirken. Hinsichtlich der Forderung nach gesonderten Verhandlungen der Themen der Sparkassen, Versorgungsbetriebe sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde vereinbart, die spartenspezifischen Aspekte/Forderungen der VKA explizit zu verhandeln. Diese Verhandlungen werden beginnend mit dem ersten Tag des zweiten Verhandlungstermins durch die
Verhandlungsspitzen der Gewerkschaften und der VKA, jeweils unter Hinzuziehung von Vertretern der jeweiligen Bereiche, geführt. Der Bund wird an diesen Verhandlungsrunden jedenfalls nicht durch seine Verhandlungsführung vertreten sein. Die VKA wird die entsprechenden Verhandlungstermine unter Einbeziehung der jeweiligen Gruppenausschussspitzen vorbereiten und abstimmen.

Die zweite Verhandlungsrunde findet am 22. und 23.02.2023 statt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der VKA vom 24.01.2023, die Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 24.02.2023, die Pressemitteilungen von ver.di vom 24.01.2023 und die Pressemitteilung von dbb beamtenbund und tarifunion vom 24.01.2023.

Weitere Informationen finden Sie unter: tarifrunde-2023.vka.de.

 

Information vom 17.01.2023:

Argumentationsbroschüre der VKA zur Tarifrunde 2023

Hier finden Sie die Argumentationsbroschüre der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Tarifrunde 2023. Darin können Sie sich über alle Zahlen, Daten, Fakten rund um die Tarifrunde 2023 informieren, insbesondere über die Finanzlage in den Kommunen und bei den kommunalen Arbeitgebern, die Entgeltentwicklung im öffentlichen Dienst, die Positionen der kommunalen Arbeitgeber, die Forderungen der Gewerkschaften und deren Bewertung durch die VKA. Diese Broschüre wird demnächst auch zum Download auf der anlässlich der Tarifrunde eingerichteten Subdomain der VKA - http://tarifrunde-2023.vka.de - bereit stehen.

 

Information vom 24.11.2022:

VKA-Mitgliederversammlung positioniert sich zur Tarifrunde 2023

Am 24.01.2023 beginnen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion. In den Herbstsitzungen der VKA wurden die Gewerkschaftsforderungen und die Positionierung der VKA eingehend diskutiert.

Die Forderungen sind auch aus Sicht der Mitgliederversammlung inakzeptabel. Ein Mindestbetrag wird abgelehnt. Die von den Gewerkschaften geforderten Entgelterhöhungen liegen inklusive des geforderten Mindestbetrags von 500 Euro im Mittel bei rund 15 %. Die VKA hat bereits mehrmals auf die angespannte Haushaltslage der kommunalen Arbeitgeber hingewiesen. Die Gewerkschaftsforderungen liegen deutlich über der sogenannten Kern-Inflationd denn sie berücksichtigen nicht die inflationsdämpfenden Maßnahmen der Bundesregierung. Die kommunalen Arbeitgeber sprechen sich für eine besondere Berücksichtigung der spezifischen Problemlagen u.a. der kommunalen Krankenhäuser, der Sparkassen und der kommunalen Versorgungswirtschaft im Rahmen der Tarifverhandlungen aus.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 14.11.2022.

Auf der Website der VKA wird wieder ein eigener Bereich inkl. Verlinkung zu einer Subdomain eingerichtet. Dort finden Sie die Positionen der VKA, alle Publikationen zur Tarifrunde, Pressemitteilungen, Interviews, etc. und die neuesten Informationen zum Verhandlungsstand. Der Link zur Subdomain lautet tarifrunde-2023.vka.de.

 

Information vom 02.11.2022:

Erste Tarifinfo zur Bewertung der Forderungen der Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion

Die Gewerkschaften fordern im Wesentlichen übereinstimmend (vgl. ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion) eine

  • Erhöhung der Tabellenentgelte des TVöD, TV-V, der TV-N und des TV-Fleischuntersuchung um 10,5 %, mindestens jedoch 500 Euro monatlich,
  • Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen um 200 Euro monatlich,
  • Laufzeit der vorgenannten Regelungen von 12 Monaten,
  • Vereinbarung der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden nach abgeschlossener Ausbildung,
  • Verlängerung der Regelungen des TV FlexAZ zur Altersteilzeit, der aktuell für Beschäftigte gilt, die bis zum 31.12.2022 mit einer Altersteilzeit beginnen.

 

Zur Bewertung der Forderungen der Gewerkschaften für die Tarifrunde 2023 finden Sie hier eine erste TARIFINFO.

 

Information vom 26.10.2022:

Kündigung von Tarifvorschriften durch die Gewerkschaften

Die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben mit Schreiben vom 12.10.2022 bzw.13.10.2022 gegenüber unserem Dachverband, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), zum 31.12.2022 folgende Tarifvorschriften gekündigt:

TVöD

  • Anlage A zu § 15 TVöD [allgemeine Entgelttabelle]
  • Anlage C (VKA) zu §§ 1 Abs. 1 der Anlage zu § 56 (VKA) BT-V und 52 Abs. 1 BT-B [Entgelttabelle Sozial- und Erziehungsdienst]
  • Anlage C zu § 52 Abs. 2 BT-K [Entgelttabelle für Ärztinnen/Ärzte]
  • Anlage E zu §§ 52 Abs. 1 BT-K und 51a Abs. 1 Satz 1 BT-B [Entgelttabelle Pflegedienst]
  • Anlage G zu § 46 Abs. 4 BT-K [Bereitschaftsdienstentgelte]

 

TVAöD

  • §§ 8 Abs. 1 Besonderer Teil BBiG und § 8 Abs. 1 und Abs. 2 Besonderer Teil Pflege [Ausbildungsentgelte]

 

TVPöD

  • § 8 Abs. 1 [monatliches Entgelt]

 

TVHöD

  • § 9 Abs. 1 [Studienentgelt]

 

TVSöD

  • § 8 Abs. 1 Satz 2 [Entgelt] und Abs. 2 [Studienentgelt]

 

TV-V

  • § 6 Abs. 1 mit Anlage 2 [allgemeine Entgelttabelle]

 

TV-Fleischuntersuchung

  • §§ 7, 8 und 9 sowie die Anlage 1 zu § 8 Abs. 1 [Entgelte und Zuschläge].

 

Information vom 12.10.2022:

VKA lehnt Gewerkschaftsforderungen als unrealisierbar ab

Anlässlich der im Januar 2023 beginnenden Tarifrunde für die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst haben die Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion am 11.10.2022 ihre Forderungen bekannt gegeben. Die Gewerkschaften fordern eine Entgelterhöhung von 10,5 %, mindestens aber monatlich 500 Euro für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, die von der anstehenden Tarifrunde betroffen sind, für einen Zeitraum von 12 Monaten. Dazu kommt die Forderung nach einer Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden um 200 Euro.

Die Mehrkosten für die geforderte Entgelterhöhung würden bei den kommunalen Arbeitgebern mit rund 15,4 Milliarden Euro ins Gewicht fallen. Die kommnalen Arbeitgeber haben Verständnis für die Sorgen der Beschäftigten angesichts der aktuell hohen Inflation. Die Forderungen der Gewerkschaften berücksichtigen jedoch nicht die schwierige finanzielle Lage der kommunalen Haushalte und Unternehmen. Denn die hohe Inflation und die damit einhergehenden Preissteigerungen betreffen die Kommunen und die kommunalen Unternehmen gleichermaßen.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 11.10.2022.

Der Auftakt der Tarifverhandlungen findet am 24.01.2023 in Potsdam statt. Weitere Verhandlungstermine sind für den 22./23.02.2023 sowie für den 27.-29.03.2023 vereinbart.

Alle veröffentlichten Materialien, Pressemitteilungen und Tarifinfos der VKA zur Tarifrunde 2023 sind auch auf der Website der VKA abrufbar.

 

Information vom 05.10.2022:

VKA warnt vor zu hohen Forderungen

Im Januar 2023 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im kommunalen öffentlichen Dienst, die zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bund und den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion geführt werden. Die Forderungen der Gewerkschaften dürfen die kommunalen Arbeitgeber nicht überlasten.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 05.10.2022.

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter: www.vka.de