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News

Information vom 27.03.2023:

Wir setzen auf die Sozialpartnerschaft

Die dritte Tarifverhandlungsrunde im kommunalen öffentlichen Dienst beginnt am…

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Information vom 20.03.2023:

Streikankündigung des Marburger Bundes "übersteigt jedes Maß"

Derzeit finden die Tarifverhandlungen zwischen unserem…

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Mitglieder News

Gemäß § 23 Abs. 1 TVÜ-VKA gelten die jeweiligen bezirklichen Regelungen zu Erschwerniszuschlägen zu § 23 Abs. 3 BMT-G auch nach Inkrafttreten des TVöD…

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Angesichts der derzeit stattfindenden Arbeitskampfmaßnahmen seitens der Gewerkschaften möchten wir auf die aktuellen Arbeitskampfrichtlinien der VKA

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Allgemeine aktuelle Informationen

Tarifrunde TV-Ärzte/VKA 2022

Information vom 01.08.2022

Redaktionsverhandlungen zum TV-Ärzte/VKA abgeschlossen; Zahlbarmachung – Die Umsetzung kann erfolgen

Wie mit KAV-Rundschreiben C 4/2022 berichtet, hat sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 04.05.2022 mit der Gewerkschaft Marburger Bund auf einen Tarifabschluss zum TV-Ärzte/VKA verständigt. Der Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat der Tarifeinigung in seiner Sondersitzung am 06.05.2022 zugestimmt. 

Die Redaktionsverhandlungen mit dem Marburger Bund und das Unterschriftsverfahren für die in Umsetzung der Tarifeinigung vereinbarten Änderungstarifverträge konnten inzwischen abgeschlossen werden. Die Änderungstarifverträge sind für die Herbstsitzung der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2022 zur Genehmigung vorgesehen. Sie können aber bereits umgesetzt werden, da die Geschäftsführerkonferenz der VKA die Tariftexte freigegeben und der Marburger Bund mitgeteilt hat, dass auch aus seiner Sicht die Redaktion zur Tarifrunde 2022 für Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern abgeschlossen sei.

Die Änderungstarifverträge finden Sie hier:  

 

Das sich aus der Tarifeinigung vom 04.05.2022 ab dem 01.10.2021 ergebende Tabellenentgelt der Anlage zu § 18 TV-Ärzte/VKA ergibt sich aus der Entgelttabelle zum Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum TV-Ärzte/VKA

Die Durchführungshinweise zur Tarifeinigung erhalten Sie in den nächsten Tagen als KAV-Rundschreiben C 6/2022.

 

Information vom 21.06.2022

Redaktionsverhandlungen zum TV-Ärzte/VKA noch nicht abgeschlossen

Die Redaktionsverhandlungen zum TV-Ärzte/VKA laufen zur Zeit noch. Sobald diese abgeschlossen sind, erhalten Sie zeitnah zunächst ein Zahlbarmachungs- und Durchführungsrundschreiben zu den Inhalten der Tarifeinigung, die in diesem Jahr wirksam werden. 

Später erhalten Sie ein weiteres Durchführungsrundschreiben zu den Inhalten der Tarifeinigung, die 2023 wirksam werden. 

Für unsere Mitglieder im Bereich der Krankenhäuser werden wir Webinare anbieten. Darin werden wir über die Tarifrunde berichten und die neu getroffenen tariflichen Regelungen vorstellen und mit Beispielen erläutern. Die hierbei verwendeten Unterlagen stellen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. 

Sobald die Termine feststehen, finden Sie die Anmeldemöglichkeit für die Webinare auf der Homepage des KAV Bayern im „Mitgliederbereich“ unter „Veranstaltungen Anmeldung“.

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter www.tarifrunde-aerzte.vka.de.

 

Information vom 05.05.2022

Tarifeinigung mit Marburger Bund: Ärztinnen und Ärzte profitieren von Entgelterhöhung um 3,35% und zahlreichen strukturellen Regelungen

Nach insgesamt sieben Sondierungs- und Verhandlungsrunden haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft Marburger Bund auf einen Tarifabschluss für die etwa 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern geeinigt. Die VKA und der Marburger Bund vereinbaren eine lineare Entgelterhöhung von 3,35%, Regelungen zu freien Wochenenden, bei Rufbereitschaft und Bereitschaftsdiensten. Der Versorgungsauftrag der kommunalen Krankenhäuser ist mit diesem Tarifabschluss sichergestellt.

Die Tarifeinigung im Detail:

Entgelt: Erhöhung um 3,35% (ab 01.10.2021 bis 31.12.2022)

Urlaub:

  • Ab 01.01.2022 erhalten die Ärztinnen und Ärzte einen zusätzlichen Urlaubstag.
  • Ab 01.01.2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet haben, einen Tag Zusatzurlaub.

 

Rufbereitschaft (ab 01.07.2022):

  • Pro Kalendermonat sind nicht mehr als 13 Rufbereitschaftsdienste (ein Rufbereitschaftsdienst umfasst maximal 24 Stunden) und weitere Dienste nur bei der Gefährdung der Patientensicherheit zu leisten. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst je Kalendermonat erhält die Ärztin/der Arzt zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von 10 Prozent, nach jedem weiteren dritten Rufbereitschaftsdienst erhöht sich der Zuschlag um jeweils weitere 10 Prozentpunkte.
  • Für die tatsächliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr erhält die Ärztin/der Arzt zusätzlich zu dem Entgelt für Überstunden sowie für etwaige Zeitzuschläge erfasste Zeiten einen weiteren neuen Zuschlag. Auf Wunsch der Ärztin/des Arztes kann dieser Zuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.

 

Bereitschaftsdienste (ab 01.03.2023):

  • Bei der Anordnung von Bereitschaftsdiensten hat die Ärztin/der Arzt grundsätzlich innerhalb eines Kalendermonats nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten.
  • Die wichtige Möglichkeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen am Wochenende bei Gefährdung der Patientensicherheit anordnen zu können, bleibt erhalten.

 

Freie Wochenenden (ab 01.01.2023):

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, dass im Grundsatz nur an zwei Wochenenden pro Monat eine Arbeitsleistung zu erbringen ist.

Sollte der Marburger Bund die Regelungen zu den Entgelten zum Ende des Jahres 2022 kündigen, stehen bereits Anfang 2023 erneut Tarifverhandlungen an, dann jedoch lediglich im Hinblick auf die Entgelte der Ärztinnen und Ärzte.

Die zuständigen Gremien der VKA müssen dem Tarifabschluss noch zustimmen.

Weitere Informationen zur Tarifrunde finden Sie unter www.tarifrunde-aerzte.vka.de.

Die Einzelheiten der Tarifeinigung finden Sie auch in der Presseinformation der VKA vom 04.05.2022.

 

Information vom 01.04.2022

Kommunale Arbeitgeber kritisieren Informationskampagne des Marburger Bundes

Im Nachgang zum Arbeitskampf am 31.03.2022, zu dem die Gewerkschaft Marburger Bund anlässlich der Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) nach vier Tarifverhandlungsrunden sowie zwei Sondierungsgesprächen aufgerufen hatte, sind die kommunalen Arbeitgeber auch im Hinblick auf die Informationspolitik der Gewerkschaft gegenüber den Ärztinnen und Ärzten irritiert. Der Marburger Bund verbreitet falsche und verzerrende Informationen zum Angebot der VKA im Zuge der Tarifverhandlungen. Die VKA setzt auf sachlichen und respektvollen Umgang der Sozialpartner und strebt Lösungen am Verhandlungstisch an.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 01.04.2022.

 

Information vom 30.03.2022

Streiks an kommunalen Kliniken nicht nachvollziehbar

Nach vier ergebnislosen Tarifverhandlungsrunden sowie zwei Sondierungsgesprächen zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund ruft die Gewerkschaft die Beschäftigten nun zum 31.03.2022 zu Warnstreiks auf. Der Streikaufruf des Marburger Bundes spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Stand der Verhandlungen (siehe dazu die Information vom 30.03.2022 unten) wider, er ist völlig überzogen. Die VKA verurteilt die Arbeitskampfmaßnahmen und fordert den Sozialpartner dazu auf, die Verhandlungen für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den 
kommunalen Krankenhäusern wiederaufzunehmen.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 30.03.2022.

Wir weisen noch einmal auf die Arbeitskampfrichtlinien der VKA, Stand 15.09.2020, hin, die als Anlage dem KAV Rundschreiben A 11/2020 beigefügt sind. Diese können auch auf der Website des KAV Bayern im „Mitgliederbereich“ unter „Download“ / „Allgemein“ abgerufen werden.

 

Information vom 30.03.2022

Stand der Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund

Wir informieren Sie über mit der Tarifinfo der VKA vom 30.03.2022 über die vierte Runde der Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund sowie die anschließend erfolgten Sondierungsgespräche am 28.02.2022 und 01.03.2022 sowie am 08. und 09.03.2022. Hierin finden Sie die wichtigsten Informationen zum aktuellen Verhandlungsstand der Tarifrunde 2021 mit dem Marburger Bund.

Die Tarifinfos können Sie auch auf der Webseite der VKA unter Pressemitteilungen - VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände einsehen.

 

Information vom 18.03.2022

Warnstreik der Ärztinnen und Ärzte am 31.03.2022 mit zentraler Kundgebung in Frankfurt

Der Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 17.03.2022 ist zu entnehmen, dass die Gewerkschaft ihre Mitglieder in den tarifgebundenen kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) zu einem bundesweiten Warnstreik für Donnerstag den 31. März 2022 aufruft. Eine zentrale Streikkundgebung wird am Römerberg in Frankfurt/M. stattfinden.

Die Arbeitskampfrichtlinien der VKA können auf der Website des KAV Bayern im „Mitgliederbereich“ unter „Download“ / „Allgemein“ abgerufen werden.
 

 

Information vom 14.03.2022

Tarifrunde 2021/2022 zum TV Ärzte/VKA - Aktueller Stand - Arbeitskampfmaßnahmen

Am 28.02.2022 und 01.03.2022 sowie am 08. und 09.03.2022 fanden nach Abstimmung mit dem Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Sondierungstermine im Rahmen der Tarifverhandlungen der VKA mit dem Marburger Bund zum TV-Ärzte/VKA statt. 

Für die VKA blieb es bei der Prämisse, die Flexibilität der Arbeitgeber bei der Dienstplanung zu erhalten und auch für kleine Krankenhäuser und Abteilungen einen Abschluss zu erreichen, der die wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser berücksichtigt und Planungssicherheit bietet. Hierbei sollte ein Bestandteil die Zahlung einer Corona-Sonderprämie sein, die noch bis zum 31.03.2022 steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden kann.

Die Sondierungen endeten am 09.03.2022 wiederum ergebnislos. Wie in den vergangenen Runden gestalteten sich die Gespräche intensiv und langwierig. Großen Raum nahmen die Fragen rund um Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und freie Wochenenden ein. Bei Rufbereitschaften war beispielsweise hinsichtlich der Anzahl der zu leistenden Rufbereitschaften pro Monat, deren Überschreiten nur bei einer Gefährdung der Patientensicherheit möglich wäre, durchaus ein Einigungskorridor sichtbar; die Höhe eines Zuschlags bei Überschreiten dieser Grenze blieb offen. 
Bei Bereitschaftsdiensten und freien Wochenenden stellte sich die Situation ähnlich dar, es zeichneten sich grundsätzliche Einigungslinien ab, aber einzelne Punkte blieben ungeklärt. 

Es ist aus Sicht der VKA bedauerlich, dass der Marburger Bund sich bisher nicht in der Lage sah, trotz der erheblichen Verhandlungsfortschritte einzelne Themen komplett „abzuräumen“. Am 09.03.2022 wurde gleichwohl von der Gewerkschaft vorgebracht, dass man nun an einem Einigungspapier arbeiten könne. Dies war jedoch wegen der zahlreichen vom Marburger Bund offen gehaltenen Themen illusorisch. 

Während der Marburger Bund die von der VKA bereits im Angebot vom 16.12.2021 in Aussicht gestellte Corona-Sonderzahlung über Monate generell abgelehnt hatte, äußerte er nunmehr, sich eine „Lösung“ bei einer Corona-Prämie von 1.500 Euro vorstellen zu können. In diesem Zusammenhang sollten keine Vereinbarungen zu strukturellen Themen und zu Tabellenentgelten getroffen werden. Stattdessen würden begleitend die vom Marburger Bund zum 30.09.2021 gekündigten Regelungen für sechs Monate bis zum 31.03.2022 wieder in Kraft gesetzt werden. 

Dieses Vorgehen hätte allerdings ein Abrücken von dem Verhandlungsziel der VKA bedeutet, ein Gesamtpaket aus linearen Entgelterhöhungen mit längerer Laufzeit, Regelungen zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, freien Wochenenden und Dienstplanaufstellung sowie einer Corona-Prämie zu vereinbaren. 

Der Gruppenausschuss der VKA für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat sich in seiner Sitzung vom 09.03.2022 intensiv mit der Verhandlungssituation befasst. Er hat sich dabei einstimmig dagegen ausgesprochen, eine solitäre Corona-Sonderzahlung zu vereinbaren. 

Die Beschlusslage wurde dem Marburger Bund ebenso mitgeteilt wie die Bereitschaft der VKA, weiterhin für Verhandlungen zur Verfügung zu stehen. Weitere Verhandlungstermine wurden nicht vereinbart. 

Der Marburger Bund hat in einer Sitzung seiner Großen Tarifkommission den aktuellen Stand der Verhandlungen bewertet und „den Weg für Arbeitskampfmaßnahmen in den kommunalen Krankenhäusern freigemacht“. Der Marburger Bund werde nun kurzfristig entscheiden, wann und wo Arbeitskampfmaßnahmen stattfinden werden.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der VKA vom 10.03.2022 sowie die Pressemitteilung des Marburger Bundes ebenfalls vom 10.03.2022.

Rein vorsorglich verweisen wir auf die Arbeitskampfrichtlinien der VKA, Stand 15.09.2020, die als Anlage dem KAV Rundschreiben A 11/2020 beigefügt sind. Diese können auch auf der Website des KAV Bayern im „Mitgliederbereich“ unter „Download“ / „Allgemein“ abgerufen werden.

 

Information vom 15.02.2022

Verhandlungen für die Ärzteschaft an den kommunalen Kliniken erneut vertagt

Am Abend des 15.02.2022 sind die Tarifverhandlungen, die unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gemeinsam mit dem Marburger Bund für die etwa 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern führt, erneut ergebnislos vertagt worden. Bei einigen Themen konnte jedoch eine erste Annäherung erreicht werden.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 15.02.2022.

 

Information vom 20.12.2021

Dritter Verhandlungstermin für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern bleibt ergebnislos

Kein Abschluss in der dritten Verhandlungsrunde. Der Marburger Bund zeigt keine Kompromissbereitschaft. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 14.02.2022 vorgesehen.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 17.12.2021.

Hier finden Sie die Tarifinfo der VKA vom 10.01.2022.

 

Information vom 17.12.2021:

Arbeitgeber legen ein attraktives Angebot für Krankenhaus-Ärzteschaft vor

Im Rahmen der dritten Tarifverhandlungsrunde am 16.12.2021 hat die VKA der Gewerkschaft Marburger Bund ein Angebot unterbreitet. Die VKA bietet bei einer Laufzeit von 39 Monaten zwei Entgelterhöhungen in Höhe von insgesamt 3,3 % und eine steuer- und abgabenfreie einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.200 Euro für jede Ärztin und jeden Arzt in Vollzeit. Die Vergütung für Rufbereitschaftsdienste soll danach ebenfalls steigen sowie flexible Regelungen beibehalten werden. 

Hier finden SIe die Presseinformation der VKA vom 16.12.2021.

Hier können Sie das komplette Angebot der VKA vom 16.12.2021 einsehen.

 

Information vom 17.11.2021:

Keine Ergebnis in der zweiten Verhandlungsrunde mit dem Marburger Bund

Die zweite Tarifverhandlungsrunde am 16.11.2021 für die rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern ist ergebnislos zu Ende gegangen. Die Tarifvertragsparteien, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund, konnten auch in der zweiten Verhandlungsrunde in Berlin keine Einigung erzielen.

Die VKA sieht keinen Spielraum hinsichtlich weiterer Einschränkungen bei den Bereitschaftsdiensten und freien Wochenenden; kleine Krankenhäuser und Abteilungen bekämen bei Verschärfungen der vereinbarten Regelungen massive Probleme.

Die Verhandlungen werden am 16.12.2021 fortgesetzt.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 16.11.2021.

 

Information vom 28.10.2021:

Informationsmaterial zur Tarifrunde Ärzte 2021

Auf der Website unseres Dachverbandes, der VKA, ist u.a. die A 6 Faktenbroschüre zu finden, die z.B. die Forderungen der VKA und des Marburger Bundes enthält und von unseren Mitgliedern ggf. für die Pressearbeit genutzt werden kann.

Ergänzend verweisen wir noch einmal auf die Sub-Website der VKA zur Tarifrunde Ärzte, wo ganz oben insbesondere unter „Pressemitteilungen“  sowie „Positionen der VKA“ neben der o.g. Broschüre umfangreiche weitere Informationen, Grafiken etc. sehr anschaulich zur Verfügung gestellt werden.

 

Information vom 15.10.2021:

Auftakt der Tarifverhandlungen für kommunale Krankenhäuser ohne Ergebnis vertagt

Die VKA und die Gewerkschaft Marburger Bund haben sich am 14.10.2021 zur ersten Verhandlungsrunde in Berlin getroffen. Es fanden erste intensive Verhandlungen statt. Die wirtschaftliche Lage der kommunalen Krankenhäuser lässt aber eine Mehrbelastung von bis zu 420 Millionen Euro, die durch die Forderungen des Marburger Bundes entstehen würde, nicht zu. Die weiteren Verhandlungen haben die Tarifvertragspartner auf den 16.11.2021 vertagt.

Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 14.10.2021.

 

Information vom 14.10.2021:

Kommunikation der VKA anlässlich der Tarifrunde 2021 mit dem Marburger Bund - Argumentationsbroschüre u.a.

Anlässlich der anstehenden Tarifrunde 2021 mit dem Marburger Bund hat die VKA wieder verschiedene Kommunikationsmaßnahmen erarbeitet. Dazu werden neben der speziell angelegten Subdomain http://tarifrunde-aerzte.vka.de/, Pressemitteilungen und VKA-Tarifinfos auch Social Media (Twitter), eine Argumentationsbroschüre, ein Claim und verschiedene One-Pager gehören.

 

Information vom 23.09.2021:

Presseinformation der VKA vom 22.09.2021:
Forderungen des Marburger Bundes überfordern kommunale Krankhäuser

(Presseinformation VKA vom 22.09.2021)