Am 11.01.2022 hat unser Dachverband, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), einen Tarifvertrag für die Studierenden in einem dualen Hebammenstudium im kommunalen öffentlichen Dienst (TVHöD) mit den Gewerkschaften ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion abgeschlossen. Dieser tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft und kann frühestens zum 31.12.2023 gekündigt werden. Für das Studienentgelt besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2022.
Der Tarifvertrag sieht auf der Grundlage des Hebammengesetzes Regelungen zum berufspraktischen Studienteil des dualen Hebammenstudiums in kommunalen Einrichtungen vor.
Den Tarifvertrag finden Sie im Mitgliederbereich unter "Download/Tarifverträge" unter Ziffer 5 "Azubi/(Vor-)Praktikant*innen/Studierende".
Hier finden Sie die Presseinformation der VKA vom 01.02.2022.